Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 13 AS 352/15 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Stade, 19.10.2015 - S 28 AS 365/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 13 AS 352/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 13 AS 352/15
Sobald ein Hilfebedürftiger derartige Hilfen erhält, handelt es sich um Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Auch unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) war bereits entscheidend auf den tatsächlichen Zufluss bereiter Mittel für die Beantwortung der Frage abgestellt worden, ob Einkommen im Sinne des § 11 BSHG erzielt worden ist (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 32/08 R - juris Rn. 20, m. w. N.).Einer genaueren Abgrenzung bedarf es nicht, wenn - wie im Regelfall - die nicht rückzahlbare Zuwendung eines Dritten zugleich als Einkommen zu qualifizieren ist (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 32/08 R).
- BSG, 06.05.2015 - B 14 AS 41/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende ausreichende Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 13 AS 352/15
Dies gilt erst recht, sofern Angaben zu Sachverhalten erforderlich sind, die in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Antragstellers wurzeln, zumal eine Sachverhaltsaufklärung durch den Leistungsträger oder das Gericht bei unzureichender Mitwirkung des Antragstellers insoweit regelmäßig kaum bzw. gar nicht möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 14 AS 41/15 R). - LSG Baden-Württemberg, 13.03.2008 - L 7 AS 5473/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterstützung durch …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 13 AS 352/15
Wer Hilfe von anderen im Sinne bereiter gegenwärtiger Mittel erhält, ist im Ausgangspunkt unabhängig von deren Rechtsgrund nicht hilfebedürftig, also auch dann, wenn ein Hilfeleistender zu deren Erbringung rechtlich nicht verpflichtet war (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2008 - L 7 AS 5473/07, juris Rn. 25). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2011 - L 13 AS 136/07
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 13 AS 352/15
Nach der ständigen Rechtsprechung ist es - im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Hilfebedürftigkeit im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II - geboten, an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen, um der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken (BSG…, Urteil vom 17. Juni 2010, a. a. O., Rn. 21; dem BSG folgend Senat, Urteil vom 30. März 2011 - L 13 AS 136/07 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2019 - L 13 AS 290/16 Wer Hilfe von anderen im Sinne bereiter gegenwärtiger Mittel erhält, ist im Ausgangspunkt unabhängig von deren Rechtsgrund nicht hilfebedürftig, also auch dann, wenn ein Hilfeleistender zu deren Erbringung rechtlich nicht verpflichtet war (Senatsurteil vom 21. November 2018 - L 13 AS 352/15; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 13. März 2008 - L 7 AS 5473/07 - juris Rn. 25).
Dies gilt erst recht, sofern Angaben zu Sachverhalten erforderlich sind, die in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Antragstellers wurzeln, zumal eine Sachverhaltsaufklärung durch den Leistungsträger oder das Gericht bei unzureichender Mitwirkung des Antragstellers insoweit regelmäßig kaum bzw. gar nicht möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 14 AS 41/15 R; Senatsurteil vom 21. November 2018 - L 13 AS 352/15).